An bestimmten Punkten der Fortbildungen werden Besichtigungen, Diskussionen und Projektarbeiten an verschiedenen Orten oder Institutionen der Verbund- und Kooperationspartner des Projektes durchgeführt. Teil einer Lernortkooperation müssen mindestens zwei Lernorte sein. Es kann sich hierbei um zwei Unternehmen, ein Unternehmen und eine Hochschule oder auch um ein Unternehmen und einen Industriezulieferer handeln.
Als Lernorte in Unternehmen können zum Beispiel Betriebshöfe, Werkstätten, Leitstellen, Fahrzeuge oder Stellwerke in Frage kommen.
Als Lernorte an Hochschulen kommen Hörsäle, Seminarräume, Laborräume, Versuchsstätten oder auch Räumlichkeiten mit technischen Geräten in Frage. Als Lernorte bei Industriezulieferern kommen Werkstätten, Produktionsräume, Teststätten oder auch Planungsbüros in Frage.
Dabei können auch heterogene Lerngruppen entstehen, die an Lernorten, beispielsweise mit Studierenden der Hochschulen, zusammenkommen, um zusammen zu lernen.